Mit
go-digital zum vollen Potential
Finde heraus, wie du mit dem staatlichen Förderprogramm in die Digitalisierung startest und Geld sparst.
go-digital kurz erklärt:
Beratung zur Industrie 4.0
Das Förderprogramm go-digital umfasst die Beratung zur Digitalisierung von qualifizierten und verifizierten Unternehmen. Dabei helfen diese Unternehmen Ihrem Unternehmen, die richtigen Lösungen zu finden
Erstattung der Kosten
Bis zu 1300.00€ werden von der BMWi für die ersten 30 Tage der Digitalisierungs-Beratung erstattet
Digitalisierung
go-digital sieht vor, Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, sich digital aufzustellen durch primär Prozessautomatisierung und Onlinehandel. Mehr Infos in den folgenden Inhalten
Was umfasst die geförderte Digitalisierung?
Digitale Geschäftsprozesse
Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
Folgende Bereiche inbegriffen:
Versand- und Retourenmanagement
Logistik
Lagerhaltung
elektronische Zahlungsverfahren
Ziel:
Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren


Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
Folgende Bereiche inbegriffen:
Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz,
gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
Ziel:
Auffindbarkeit und Handel im WWW sowie zeitgerechte Positionierung
IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen)
Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen
IT-Sicherheitsmanagementsystemen
Ziel:
Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität

Wer kann gefördert werden?
weniger als 100 Mitarbeiter
Ihr Unternehmen muss weniger als 100 Mitarbeiter vorweisen, um das Förderungsprogramm nutzen zu können
weniger als 20 Mio. € Umsatz
Der Vorjahresumsatz- oder die Vorjahresbilanzsumme darf 20 Millionen Euro nicht übersteigen
Niederlassung in Deutschland
Ihr Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen